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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle derzeitigen und künftigen Lieferungen und Leistungen der Firma Fotospiegel-in.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle derzeitigen und künftigen Lieferungen und Leistungen der Firma Fotospiegel-in

1.2 Anderslautende Bedingungen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.

2. Vertragsschluss und Umfang der Lieferung

2.1 Der Vertrag kommt entweder nach einer unverbindlichen Anfrage oder über die Online-Buchung zustande:

a) Anfrage: Der Mieter fragt über das Kontaktformular, per WhatsApp, Telefon oder E-Mail unverbindlich an. Der Vermieter teilt mit, ob der gewünschte Termin frei ist, und unterbreitet ein Angebot. Der Termin wird erst reserviert, wenn der Mieter dem Angebot zustimmt; der Vertrag kommt durch Übersendung einer Auftragsbestätigung in Textform (E-Mail) durch den Vermieter zustande.

b) Online-Buchung: Die auf der Seite „Buchen“ angebotenen Pakete kann der Mieter verbindlich online buchen. Mit dem Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“, der elektronischen Unterschrift und der Eingabe des per E-Mail übermittelten Bestätigungscodes gibt der Mieter ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Vermieters per E-Mail zustande, mit der der Mieter auch den Mietvertrag erhält.

2.2 Für Umfang und Ausführung der Lieferung und Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung maßgebend. Material oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Angaben und Mitteilungen des Mieters sind nur verbindlich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

2.3 Änderungen, Ergänzungen oder Abweichungen von der Auftragsbestätigung werden nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Vermieter anerkannt worden sind.

3. Zahlungsvereinbarungen

3.1 Ist der Mieter Verbraucher werden die Preise zum Zeitpunkt des Angebotes gültigen Preisliste berechnet. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Ist der Mieter Verbraucher, sind Zahlungen gemäß dem angegebenen Zahlungsziel auf der Rechnung ab Rechnungsdatum zu leisten.

3.2 Ist der Mieter Unternehmer, sind Zahlungen binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten.

3.3 Der Vermieter behält sich Teilrechnungen vor.

3.4 Der Mieter kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3.5 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Mieter insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder der Gegenanspruch anerkannt oder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

4. Lieferung, Aufbau und Abbau

4.1 Teillieferungen sind zulässig.

4.2 Lieferung erfolgt auf Kosten des Vermieters.

4.3 Vom Vermieter mitgeteilte Lieferzeiten sind unverbindlich. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlicher Fixliefertermin im Rahmen der Auftragsbestätigung vereinbart sind. Im Falle höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. Streik, Stau), die nicht vom Vermieter zu vertreten sind, ist dieser berechtigt, in angemessener Zeit nach Wegfall des Ereignisses zu leisten. In diesem Fall ist der Mieter unverzüglich zu unterrichten.

4.4 Der Vermieter liefert die Ware an den Veranstaltungsort, baut sie betriebsbereit auf, weist den Mieter oder eine von ihm benannte Person kurz ein und baut sie nach der Veranstaltung wieder ab. Aufbau (ca. 45 Minuten) und Abbau erfolgen außerhalb der gebuchten Einsatzzeit. Ein Versand oder eine Selbstabholung der Ware ist nicht vorgesehen.

4.5 Gelangt die Ware aufgrund von Umständen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht rechtzeitig an den Bestimmungsort, bleibt der Mieter gleichwohl zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

5. Vertragliche Rücktrittsrechte

5.1 Der Mieter kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung in Textform vom Vertrag zurücktreten (Stornierung). Ein gesetzliches Widerrufsrecht des Verbrauchers (siehe Widerrufsbelehrung) bleibt davon unberührt. Im Fall einer Stornierung steht dem Vermieter als pauschalierte Entschädigung – unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendung – folgender Anteil der Gesamtvergütung zu:

– bei Zugang der Stornierung bis 90 Tage vor der Veranstaltung: 20 %,

– bei Zugang 89 bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 50 %,

– bei Zugang 29 bis 8 Tage vor der Veranstaltung: 75 %,

– bei Zugang 7 Tage oder weniger vor der Veranstaltung oder bei Nichtinanspruchnahme: 90 %.

Maßgeblich ist der Zugang der Stornierungserklärung beim Vermieter. Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Diese Regelung entspricht § 6 des Mietvertrags; bei Widersprüchen gehen die Regelungen des Mietvertrags vor.

5.2 Bei Zahlungsverzug des Mieters ist der Vermieter zum Rücktritt von allen noch nicht vollständig erfüllten Verträgen berechtigt. Für diesen Fall steht dem Vermieter ungeachtet weiterer gesetzlicher Ansprüche ein pauschalisierter Schadenersatz für entgangenen Gewinn i.H.v. 20 % des Nettomietpreises der bestellten, aber nicht bezahlten Ware zu. Dem Mieter wird der Nachweis eines geringeren, dem Vermieter der Nachweis eines höheren Schadens gestattet.

6. Vertragspflichten und Haftung

6.1.1 Der Vermieter prüft die Ware vor der Auslieferung auf Vollständigkeit und ordnungsgemäße Betriebsbereitschaft. Er wird erforderliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchführen. Die entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Vermieter ist hierzu erforderlichenfalls Zugang zu der Ware zu gewähren.

6.1.2 Der Vermieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.1.3 Der Vermieter versichert die Ware im Rahmen einer Betriebshaftpflicht-versicherung sowie auf dem Transport gegen Transportschäden. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch den Mieter entstanden sind.

6.2.1 Der Mieter hat die Ware sorgsam zu behandeln. Er hat dabei die technischen Vorschriften und Betriebs- sowie Verpackungsanweisungen zu befolgen.

Die Ware darf nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck verwendet werden.

Sie darf aufgrund ihrer technischen Beschaffenheit ausschließlich in wettergeschützten Bereichen verwendet werden.

Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, die Ware über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen. Nach der Veranstaltung ist die Ware im gleichen Zustand für den Abbau durch den Vermieter bereitzuhalten.

6.2.2 Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich Mitteilung über den Schaden zu machen. Es ist ein Protokoll anzufertigen mit Namen und Anschriften der Beteiligten, soweit bekannt, sowie der Schadenshergang zu beschreiben.

6.2.3 Der Mieter haftet für alle von ihm zu vertretenden Verluste und/oder Schäden, die während der Mietzeit sowie Hin- und Rücktransport an der Ware entstehen, soweit diese nicht durch die Betriebshaftpflicht- oder Transportversicherung (Ziffer 6.1.3) abgedeckt sind. Bei Schäden oder Verlust haftet er insbesondere

- für erforderliche Reparaturkosten,

- bei Totalschaden, Diebstahl oder Verlust für den Zeitwert der Ware,

- für erforderliche Gutachterkosten,

- bei Schäden für den merkantilen Minderwert,

- für dem Vermieter entstehenden Ausfallschaden für die Dauer einer Reparatur bzw. im Falle von Diebstahl oder Verlust für die angemessene Dauer einer Ersatzbeschaffung.

7. Datenspeicherung und Nutzungsrechte

7.1 Der Vermieter ist berechtigt, Daten über den Mieter, die er aufgrund der Geschäftsbeziehung erhalten hat, zu speichern und für geschäftliche Zwecke i.S.d. geltenden Datenschutzgesetze zu verwenden.

7.2 Der Vermieter ist berechtigt, nach erfolgreichem Abschluss des Vertrages den Mieter als Referenzkunden zu Werbe- oder Informationszwecken gegenüber Dritten zu benennen. Der Mieter kann dem jederzeit widersprechen.

8. Schriftformklausel, Schlussbestimmungen

8.1 Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

8.2 Die Vertragsparteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr gilt deutsches Recht. Die Anwendung der Kollisionsnormen des EGBGB ist ausgeschlossen.

8.3 Erfüllungsort für alle Leistungen, insbesondere Lieferung und Zahlung, ist Stuttgart.

8.4 Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird Stuttgart vereinbart.

8.5 Sollte eine der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung treten dann die gesetzlichen Bestimmungen.